Sozialdienst

Unser Team

Sozialdienst


Frau Kathrin Tullius
Tel.: 03362/779-148

Frau Anke Jenzewski (Abteilungsleiterin)
Tel.: 03362/779-141/147

Herr Martin Richter
Tel.: 03362/779-146

Frau Annett Schneegans
Tel.: 03362/779-276

 

Der soziale Dienst im Krankenhaus

ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung im Krankenhaus durch fachliche Hilfen für Patienten, die persönliche und soziale Probleme im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung oder Behinderung sowie deren Auswirk-
ungen auf ihr Leben und das ihrer Angehörigen haben. Der Sozialdienst greift diese Probleme auf und trägt zu einer angemessenen Lösung bei.

Dies geschieht in enger Kommunikation mit den Patienten, ggf. ihren Angehörigen, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Berufsgruppen im Krankenhaus sowie mit den im Einzelfall in Betracht kommenden Personen und Institutionen außerhalb der Klinik.

 

In der Erfüllung dieser Aufgabe orientiert sich der Sozialdienst an der Würde und am Selbstbestimmungsrecht des Menschen.

 

Unsere Hilfe und Beratung umfasst folgende Bereiche:

1. Vorbereitung der Krankenhausentlassung und Vermittlung von ambulanten Diensten, wie häusliche Krankenpflege, Hauswirtschaftspflege, Versorgung mit Mittagessen

 

2. Antragsstellungen, u. a. Schwerbehindertenausweise, Leistungen nach dem Pflegegesetz

 

3. Organisation von stationären – und teilstationären Unterbringungen, wie Anschlussheilbehandlungen (AHB), Tagespflege, Betreutes Wohnen, Pflegeheime, Hospize

 

4. Informationen und Aufklärung zum Betreuungsrecht, zum Schwerbehindertenrecht, zur Pflegeversicherung

 

5. psychosoziale Beratung und Vermittlung von Selbsthilfegruppen und ambulanten Beratungsstellen

 

6. Sicherung der finanziellen Situation (Krankengeld, Übergangsgeld, Sozialhilfe)

 

Die rechtlichen Grundlagen unserer Leistungen:

  • Landeskrankenhausgesetz
  • Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) IX – Schwerbehindertengesetz –
  • Sozialgesetzbuch (SGB) XI – Pflegeversicherungsgesetz -
  • Betreuungsgesetz
  • Sozialgesetzbuch (SGB) V

 

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